|
| |
RPHolidays AGB'S
(Unsere AGB's für die
Buchung anderer Veranstalter finden Sie hier:
AGB-Nicht-RPHolidays)
1. Buchen
allgemein
Buchen können Sie täglich über unsere Internetsite
www.aaa3d.de oder telefonisch über 06562
974686. Täglich geöffnet. - Wenn bei Ihrer Buchung Nachlässe
in Frage kommen, können Sie diese nur erhalten, wenn Sie sie
sofort bei der Buchung angefragt haben. Nachträglich können
keine Nachlässe gewährt werden. Nachlässe und Arrangements
werden nur bei einer beschränkten Anzahl von
Ferienunterkünften/Campingplätzen gegeben. Bei Arrangements
sind eventuelle Preisnachlässe nicht gültig. Kombinationen
von Nachlässen sind nicht möglich, es sei denn, es ist etwas
anderes genannt. Nicht alle unsere Ferienunterkünfte und
Campingplätze sind für u.a. Schulen, Vereine (Jugend-)Gruppen
und/oder für geistig bzw. körperlich Behinderte geeignet.
Diese Gruppen haben sich vor der Buchung mit der Leitung
unseres Call-Centers in Verbindung zu setzen. Diese wird Sie
beraten, ob die gewählten Ferienunterkünfte/Campingplätze
für diese Gruppe(n) geeignet sind. Geschieht dies nicht,
kann Ihnen der Zugang zu den Ferienunterkünften/
Campingplätzen ohne Rückzahlung der Reisesumme verwehrt
werden. Für allein reisende Jugendliche unter 21 Jahre
werden nur eine beschränkte Anzahl
Ferienunterkünfte/Campingplätze reserviert. Diese
Jugendlichen müssen vor der Buchung immer mit der Leitung
unseres Call-Centers Kontakt aufnehmen. RP Holidays bietet
Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bestätigung per E-Mail zu
erhalten, so dass Sie schneller im Besitz Ihrer Bestätigung
sind.
2. Buchen Ferienunterkünfte
Nach Buchung des gewählten Zeitraums erhalten Sie eine
Buchungsbestätigung in Form einer Buchungsbestätigung /
Rechnung. Eine Anzahlung von 20% des Mietpreises ist sofort
fällig (10 Tage nach Erhalt der Rechnung). Die zweite Rate
ist bis spätestens 8 Wochen vor Anreise zu zahlen. Bei
kurzfristigeren Buchungen (Buchungen vor 8 Wochen vor
Anreise) entfällt die Aufteilung in 2 Raten und der
Reisepreis ist sofort fällig.
3. Bezahlung
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir Ihre Buchung
gemäß den Recron-Bedingungen annullieren. Alle während Ihres
Aufenthaltes gemachten Kosten, z.B. Telefonkosten usw.
müssen am Abreisetag bezahlt sein.
4. Änderungen und Annullierungen
Wenn Sie nach der Buchung den Zeitraum Ihres Aufenthaltes
ändern möchten, ist dies für Buchungen von Mietobjekten in
einem Zeitraum, in welchem Nachlässe zulässig sind bis
zu 2 Wochen vor Ihrer Ankunft möglich. Änderungen in
Zeiträumen, in welchen keine Nachlässe zulässig sind, sind
bis zu 2 Monaten vor Ihrer Ankunft möglich. Extras
beibuchen oder Ihren Aufenthalt verlängern ist auf Basis der
Verfügbarkeit jederzeit möglich. Ändern einer bereits
vorgenommenen Buchung kostet € 12,50 extra.
5. Anreise-Information
Ihre Anreise-Information erhalten Sie ca. 14 Tage vor Ihrer
Ankunft per Post. Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer
Ankunft gebucht haben, erhalten Sie diese Information an der
Rezeption.
6. Aufenthalt
Die Ferienunterkünfte sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr
verfügbar. Bis wann Sie anreisen können, finden Sie in Ihrer
Anreise-Information. Wenn Sie später kommen, geben Sie dies
bitte rechtzeitig an die betreffende Rezeption durch. Wenn
Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum
ohne weitere Nachricht nicht angekommen sind, wird dies als
eine Annullierung angesehen. Am Tag Ihrer Abreise müssen Sie
die Ferienunterkunft vor 10.00 Uhr verlassen haben. Wir
behalten uns das Recht vor, ab 8.00 Uhr morgens (Reinigungs-)Arbeiten
in der Umgebung der Ferienunterkünfte vorzunehmen. Alle
Gäste haben sich an unsere “Hausregeln” zu halten, welche im
Parkreglement stehen. Dazu gehören auch die Regeln für die
nächtlichen Ruhezeiten. Eine Übertretung dieser Regeln kann
zu einer Verweisung vom Park führen, ohne dass eine
Rückerstattung der Reisesumme erfolgt. Diese Parkreglements
sind an der Parkrezeption erhältlich.
Wir haften in keiner Weise für:
1. Diebstahl, Verlust oder Schäden, gleichgültig welcher
Art, die während oder in
Folge eines Aufenthalts auf unseren Parks/in den
Ferienunterkünften erlitten
werden;
2. defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte
und den Ausfall oder die
Schließung von Einrichtungen auf den Parks/in den
Ferienunterkünften;
3. mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte;
4. Unbequemlichkeiten bzw. Belästigungen, welche außerhalb
unserer Verantwortlichkeit
durch Dritte verursacht werden;
5. Folgen von Teilnahme an Sportkursen, Abenteuern und
Aktivitäten, welche auf
dem Park organisiert werden.
7. Verschiedenes
- Von der Objekt-, Zimmer- oder Platz-Nummer, welche auf
Ihrer Buchung steht, können nur Rechte abgeleitet werden,
wenn hierfür der Vorzugswahl-Zuschlag bezahlt wurde. -
Sollte die auf Ihrem Buchungsschein angegebene Objekt-,
Zimmer- oder Platz-Nummer unvorhergesehener Weise nicht frei
sein, so wird eine gleichwertige Alternative angeboten. -
Der Mietpreis oder die Campingplatz-Gebühr für die Parks mit
einem Hallen- oder Freibad oder einem Schwimmparadies
versteht sich einschließlich Eintrittspreis für dieses Bad
(ausgenommen Thermalbad Arcen). Wenn Sie einen Park gewählt
haben, welcher kein Schwimmbad hat, finden Sie in diesem
Magazin beim betreffenden Park die Information, ob Sie
kostenlos ein Schwimmparadies auf einem anderen Park
benutzen dürfen. - Die Zulassung von Haustieren ist auf den
Parks unterschiedlich geregelt. Nicht in/auf allen
Ferienunterkünften/Campingplätzen/Parks sind Haustiere
erlaubt. Fragen Sie hiernach bei Ihrer Buchung. Später
anmelden eines Haustieres kann die Weigerung des Zutritts
zum Park zur Folge haben, ohne dass ein Recht auf
Rückzahlung der Reisesumme eintritt.
- Kaution
Sie werden alle Ferienunterkünfte sauber vorfinden. Es ist
wichtig, dass Sie die Ferienunterkunft/Privat-Sanitäranlage
nach den Bedingungen, wie Sie auf der Info-Karte oder im
Reinigungswegweiser im Service-Set in Ihrer
Ferienunterkunft/ Privat-Sanitäranlage stehen, auch wieder
verlassen. Mit Bezug auf diese “Endkontrolle” sind wir auf
den meisten Parks gezwungen, eine Kaution pro gebuchtem
Objekt pro Zeitraum in Rechnung zu stellen. Dies trifft
außerdem für die Sanitär-Einheiten auf den
Komfort-Plus-Plätzen und Kingsize-Plätzen zu. Wann eine
derartige Kaution zutreffend ist, finden Sie bei den
Preisen. Eventuell bei Ihrer Abreise offen stehende Posten
werden mit Ihrer Kaution verrechnet. Sie werden hierüber
schriftlich informiert. Die Kaution wird spätestens 7 Tage
nach Ihrer Abreise zurück überwiesen, wenn die
Ferienunterkunft/Privat-Sanitäranlage nach unseren
Vorschriften hinterlassen wurde und uns Ihre Bankverbindung
und die Kontonummer bekannt sind. Sie können diese sofort
bei Ihrer Buchung oder bei Ihrer Abreise angeben. Wenn
Extra-Arbeiten vom Reinigungsbetrieb durchgeführt werden
müssen, wird die Kaution einbehalten. Wir behalten uns das
Recht vor, in bestimmten Situationen/Zeiträumen eine
(zusätzliche) Kaution/ Reinigung/Extra-Wäsche in Rechnung zu
stellen. PS: Das Recht auf Rückzahlung der Kaution verfällt
nach zwei Jahren.
- Örtliche Abgaben
Alle Preise in diesem Magazin verstehen sich exklusive
örtlicher Abgaben. Der zutreffende Betrag ist von der
Gemeinde, in der Sie übernachten, abhängig und wird jährlich
von der zuständigen Gemeinde festgesetzt. Örtliche Abgaben
sind für alle Personen ab 0 Jahren zahlbar.
- Bei Beträgen unter € 10,- findet keine Erstattung statt.
- Beigebuchte Gaststättenschecks werden beim Einchecken auf
dem Park ausgehändigt und können nur in den
Gaststättenbetrieben der Roompot und Euroase
Ferienhausparks, Campingparks und Campingresorts ausgegeben
werden. Die Gaststättenschecks gelten jeweils bis zum auf
dem Scheck angegebenen Verfall-Datum. Auf die
Gaststättenschecks wird kein Bargeld zurück gegeben und
restliche Schecks können auch nicht zurückgenommen werden.
- Nicht alle Parkeinrichtungen/Gaststätten sind in der Vor-
und Nachsaison zu allen Zeiten geöffnet.
- Wegen des Frostes werden im Winterzeitraum (November -
März) die Wasserhähne und Spülküchen/Sanitäreinheiten auf
allen Campingplätzen abgesperrt. Sie können dann
selbstverständlich die Sanitärgebäude benutzen.
- Pro Ferienunterkunft sind in verschiedenen Fällen 1 oder 2
Baby(s)/Kleinkind(er) bis zu 3 Jahren über die maximal
zulässige Personenzahl hinaus erlaubt. Hierfür st kein
Extra-Bett und kein übriges Inventar vorhanden. Fragen Sie
hiernach bei Ihrer Buchung.
- Für die meisten Ferienunterkünfte können Kindermöbel
gemietet werden. Leider garantiert dies nicht, dass auch
alles in den Schlafzimmern der Ferienunterkunft aufgestellt
werden kann. (Fragen Sie hiernach bei Ihrer Buchung.)
- Alle Ferienunterkünfte haben eine persönliche Einrichtung.
|
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
RECRON-BEDINGUNGEN
Hier finden Sie einen
Auszug aus den Recron-Bedingungen, welche für Ihren Vertrag
zutreffend sind. Diese RECRON-Bedingungen kamen im Januar
2003 in Zusammenarbeit mit dem niederländischen
Verbraucherverband
“Consumentenbond” und dem niederländischen Touringclub ANWB
im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierungsberatung
(CZ) des niederländischen Sozial- und Wirtschaftsrates (SER)
zustande und treten zum 1. April 2003 in Kraft.
Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen sind nachstehend aufgeführte Begriffe
wie folgt zu verstehen:
Ferienunterkunft: Zelt, Klappwohnwagen, Wohnmobil,
Mobilheim, Wohnwagen, Ferienhaus, Sommerhäuschen,
Wanderhütte und dergleichen;
Campingmittel: Zelt, Klappwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen
u.ä.;
Platz: Jede im Vertrag näher anzugebende Stell-Möglichkeit
für ein Campingmittel;
Touristischer Platz: Ein Platz, welcher für ein
Campingmittel für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten
zur Verfügung steht;
Saisonplatz: Ein Platz, welcher für ein Campingmittel für
einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und höchstens
acht Monaten zur Verfügung steht;
Unternehmer: Der Betrieb, die Einrichtung oder der Verein,
der dem Urlauber die Ferienunterkunft/den Platz zur
Verfügung stellt;
Urlauber: Derjenige, der mit dem Unternehmer den Vertrag mit
Bezug auf die Ferienunterkunft/den Platz abschließt;
Mit-Urlauber: Die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en);
Dritte: Jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder
sein Mit-Urlauber/einer seiner Mit-Urlauber ist;
Vereinbarter Preis: Die Vergütung, welche für die Benutzung
der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer
Preisliste anzugeben, was nicht im Preis inbegriffen ist;
Kosten: Alle mit dem Betrieb des Erholungsbetriebes
zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
Informationen: Schriftliche/elektronische Daten über die
Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die
Regeln mit Bezug auf den Aufenthalt;
Konfliktkommission: Konfliktkommission Freizeit und Erholung
in Den Haag (Geschillencommissie Recreatie te ´s-Gravenhage),
gebildet von ANWB, Verbraucherverband und RECRON;
Annullierung: Die schriftliche Beendigung des Vertrags durch
den Urlauber, vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
Dauer und Ablauf des Vertrags
Der Vertrag wird nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums
automatisch von Rechts wegen beendet, ohne dass dazu eine
Kündigung notwendig ist.
Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt
geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgesetzt
hat.
2. Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine
zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers in Folge
einer Änderung der Lasten und/oder Abgaben, die sich direkt
auf die Ferienunterkunft/den Platz oder den Urlauber
beziehen, Extra-Kosten entstehen, können diese auch nach
Abschluss des Vertrags an den Urlauber berechnet werden.
Bezahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, es sei
denn, es wäre etwas anderes vereinbart, und zwar unter
Einhaltung der vereinbarten Fristen.
2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung
seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist
nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht
ordnungsgemäß erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des
Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung
des vereinbarten Preises.
3. Wenn der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des
gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem
Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft/zum Platz zu
verweigern, unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf
vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
4. Die dem Unternehmer bei angemessener Handlungsweise nach
einer Inverzugsetzung entstandenen außergerichtlichen Kosten
gehen zu Lasten des Urlaubers. Wenn der Gesamtbetrag nicht
rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher
Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf
den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
Annullierung
1. Bei Annullierung hat der Urlauber dem Unternehmer eine
Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:
- bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder
früher: 15% des vereinbarten Preises;
- bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem
Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises;
- bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor
dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises;
- bei Annullierung innerhalb eines Monates vor dem
Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises;
- bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des
vereinbarten Preises.
2. Die Entschädigung wird im entsprechenden Verhältnis
abzüglich der Verwaltungskosten zurück erstattet, wenn der
Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Urlaubers und mit
schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben
Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts gebucht
wird.
Benutzung durch Dritte
1. Benutzung der Ferienunterkunft/des Platzes durch Dritte
ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer dazu schriftlich seine
Zustimmung gegeben hat.
2. An die Erteilung dieser Zustimmung können Bedingungen
gestellt werden, welche dann im Voraus schriftlich
festgelegt werden müssen.
Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber hat den vollständigen Preis für den
vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.
Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und
Räumung bei einer schuldhaften Nachlässigkeit und/oder einer
unrechtmäßigen Handlung
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen:
a. wenn der Urlauber, der/die Mit-Urlauber und/oder Dritte
die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den
dazugehörigen Informationen und/oder die Vorschriften der
Obrigkeit trotz vorheriger schriftlicher Warnung nicht oder
nicht auf angemessene Weise erfüllt/erfüllen bzw.
einhält/einhalten, dies in solchem Maße, dass dem
Unternehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann, den
Vertrag fortzusetzen;
b. wenn der Urlauber, trotz vorheriger schriftlicher
Warnung, den Unternehmer und/oder Mit-Urlauber belästigt
oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der
direkten Umgebung des Geländes verdirbt;
c. wenn der Urlauber, trotz vorheriger schriftlicher
Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft/das
Campingmittel benutzt, die Bestimmung des Geländes
missachtet.
d. (Im Falle von Camping) Wenn das Campingmittel des
Urlaubers nicht die allgemein anerkannten Sicherheitsnormen
erfüllt.
2. Wenn der Unternehmer eine zwischenzeitliche Kündigung und
Räumung wünscht, hat er dies dem Urlauber durch persönlich
ausgehändigten Brief mitzuteilen. In diesem Brief hat er den
Urlauber auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Streitigkeit
der Konfliktkommission vorzulegen. Weiter hat er dem
Urlauber mitzuteilen, welche Frist, wie nachstehend
aufgeführt, dabei einzuhalten ist. Die schriftliche Warnung
kann in dringenden Fällen unterlassen werden.
3. Nach einer Kündigung hat der Urlauber dafür zu sorgen,
dass die Ferienunterkunft/der Camping-Stellplatz geräumt ist
und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb
von 4 Stunden, verlassen ist.
4. Der Urlauber bleibt prinzipiell verpflichtet, den
vereinbarten Tarif zu bezahlen.
Instandhaltung und Anlage
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Freizeitgelände und
die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu halten.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das
von ihm aufgestellte Campingmittel/die gemietete
Ferienunterkunft und der dazu gehörende Platz im gleichen
Pflegezustand bleibt.
3. Dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder Dritten ist
es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu
fällen, Sträucher zu schneiden, Antennen aufzustellen,
Einzäunungen oder Trennungen anzubringen sowie Bauwerke oder
andere Einrichtungen gleich welcher Art am, auf, unter oder
um das Campingmittel/die Ferienunterkunft herum
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers
aufzustellen/anzubringen.
4. (ausgenommen Ferienunterkünfte) Der Urlauber bleibt zu
jeder Zeit dafür verantwortlich, dass das Campingmittel
umstellbar/beweglich bleibt.
Gesetzgebung und Regeln Camping-Stellplätze
1. Der Urlauber hat jederzeit dafür zu sorgen, dass das von
ihm aufgestellte Campingmittel sowohl innen wie außen alle
Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt, welche von der
Obrigkeit oder vom Unternehmer mit Bezug auf die
Umwelt-Maßregeln für seinen Betrieb an das Campingmittel
gestellt werden (können). Der Urlauber ermächtigt durch
seine Unterschrift dieses Vertrages den Unternehmer und die
von diesem angewiesenen Personen, sich zum Campingmittel des
Urlaubers Zugang zu verschaffen, um das Campingmittel
regelmäßig auf
diese Forderungen hin zu kontrollieren. Diese Kontrolle muss
vorher vom Unternehmer schriftlich angekündigt werden.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen aus
der EFCO Charter 'Beheersing van externe risico's op
kampeerbedrijven' (EFCO = Europäische Föderation der
Camping-Organisationen) einzuhalten. Der Inhalt dieser
Charter ist auf den öffentlich zugänglichen Seiten der
RECRON-Site www.recron.nl in niederländischer Sprache
nachzulesen.
3. LPG-Installationen (Autogas) sind auf dem Platz nur
zugelassen, wenn sie sich in Motorfahrzeugen befinden und
vom TÜV zugelassen sind.
4. Wenn der Urlauber aus Gründen von
Feuerschutz-Vorschriften der Gemeinde vorsorgliche Maßregeln
nehmen muss
- zum Beispiel das zur Hand haben eines zugelassenen
Feuerlöschers - muss der Urlauber diese Vorschriften korrekt
erfüllen.
Gesetzgebung und Regeln Ferienunterkünfte
1. Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die
Ferienunterkunft sowohl innen wie außen alle Umwelt- und
Sicherheitsvorschriften erfüllt, welche von der Obrigkeit an
den Unternehmer mit Bezug auf die Ferienunterkunft gestellt
werden (können).
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände
geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten.
Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Mit-Urlauber und/oder
Dritte, welche ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten,
die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau
einhalten.
Haftung
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen
Schaden als Personenschaden und Schaden mit tödlichem
Ausgang ist auf einen Höchstbetrag von € 455.000,00 pro
Vorfall beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich
hiergegen zu versichern.
2. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl
oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dies
sei die Folge von Mängeln, welche dem Unternehmer anzulasten
sind.
3. Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer
Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt
haftbar.
4. Der Unternehmer ist für Störungen der
Versorgungseinrichtungen in seinem Teil der
Versorgungseinrichtungen haftbar, es sei denn, dass es sich
um höhere Gewalt handelt.
5. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für
Schaden, welcher durch das Verrichten oder Unterlassen von
Handlungen durch ihn selbst, den/die Mit-Urlauber und/oder
Dritte verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt,
der dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder diesen
Dritten angerechnet werden kann.
6. Der Unternehmer ist verpflichtet, wenn ihm vom Urlauber
Belästigungen durch andere Urlauber gemeldet werden,
passende Maßnahmen zu ergreifen.
7. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für
Schaden, welcher durch das Verrichten oder Unterlassen von
Handlungen durch ihn selbst, den/die Mit-Urlauber und/oder
Dritte verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt,
der dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder diesen
Dritten angerechnet werden kann.
Regeln bezüglich Streitigkeiten
1. Auf alle Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag ist das
niederländische Recht anwendbar. Ausschließlich die
Konfliktkommission oder ein niederländisches Gericht sind
befugt, diese Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen.
Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 wird hierdurch in
den Fällen, in welchen die Bedingungen von der
Konfliktkommission sprechen, das Recht, ein Zivilgericht
anzurufen, nicht berührt.
2. Streitigkeiten zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer
über das Zustandekommen oder die Ausführung des Vertrags,
auf welchen diese Bedingungen zutreffend sind, können sowohl
vom Urlauber wie auch vom Unternehmer der Konfliktkommission
Freizeit und Erholung (niederländisch: Geschillencommisie
Recreatie, Postbus 90600, NL-
2509 LP ´s-Gravenhage (Besuchsadresse: Bordewijklaan 46,
NL-2591 XR ´s-Gravenhage) vorgelegt werden.
3. Eine Streitigkeit wird von der Konfliktkommission nur
behandelt, wenn der Urlauber dem Unternehmer seine Klage
innerhalb von zwei Wochen nach deren Entstehung schriftlich
vorgelegt hat. Anschließend hat der Urlauber die
Streitigkeit innerhalb von zwei Monaten, nachdem er dem
Unternehmer seine Klage vorgelegt hat, unter Nennung der
Namen und Adressen des Urlaubers und des Unternehmers
schriftlich bei der Konfliktkommission anhängig zu machen,
wobei er die Streitigkeit und seine Forderung deutlich zu
beschreiben hat. Wenn der Urlauber der
Konfliktkommission die Streitigkeit vorgelegt hat, ist der
Unternehmer an diese Wahl gebunden.
4. Die Konfliktkommission ist nicht befugt, eine
Streitigkeit zu behandeln, die sich auf eine Klage über
Krankheit, körperliche Verletzung, Tod oder auf die
Nichtzahlung einer Rechnung, der keine materielle Klage
zugrunde liegt, bezieht.
5. Wenn der Unternehmer der Konfliktkommission eine
Streitigkeit vorlegt, wird die Konfliktkommission diese
Streitigkeit erst behandeln, nachdem der Urlauber innerhalb
eines Monats schriftlich erklärt hat, dass er das Urteil der
Konfliktkommission anerkennen wird und er den eventuell
geschuldeten (Rest)betrag bei der Konfliktkommission
deponiert hat.
6. Wenn der Urlauber der Konfliktkommission eine
Streitigkeit vorlegt, wird die Konfliktkommission diese
Streitigkeit erst behandeln, nachdem der Urlauber den dem
Unternehmer eventuell geschuldeten (Rest)betrag bei der
Konfliktkommission deponiert hat. Der Urlauber hat diesen
Betrag innerhalb eines Monats auf ein von der
Konfliktkommission anzugebendes Konto einzuzahlen. Wenn der
Urlauber den Betrag nicht rechtzeitig überwiesen hat, wird
davon ausgegangen, dass er das Urteil der
Konfliktkommission nicht anerkennen will.
7. Für die Behandlung einer Streitigkeit ist eine Gebühr zu
bezahlen.
8. Für die Behandlung von Streitigkeiten wird auf die
Geschäftsordnung der Konfliktkommission Freizeit und
Erholung (Reglement Geschillencommisie Recreatie) verwiesen.
Erfüllungs-Garantie
1. RECRON wird die Verpflichtungen eines RECRON-Mitglieds
dem Urlauber gegenüber, welche diesem in einer verbindlichen
Entscheidung der Konfliktkommission auferlegt worden sind,
unter den zwischen RECRON und der Stiftung
Konfliktkommission für Verbraucherangelegenheiten
vereinbarten Bedingungen übernehmen, wenn der betreffende
Unternehmer diese nicht innerhalb der dafür in der
verbindlichen Entscheidung gesetzten Frist erfüllt hat.
2. Falls der Unternehmer die verbindlichen Entscheidung
innerhalb von zwei Monaten nach deren Datierung dem
Zivilgericht zur Prüfung vorgelegt hat, wird die eventuelle
Befolgung der verbindlichen Entscheidung aufgeschoben, bis
der Zivilrichter sein Urteil gesprochen hat.
3. Für die Anwendung der Erfüllungsgarantie ist es
erforderlich, dass der Urlauber dies schriftlich von RECRON
fordert.
Änderungen
Änderungen der RECRON-Bedingungen können ausschließlich im
Einverständnis mit den Verbraucherorganisationen, die in
diesem Fall durch den ANWB und den Verbraucherverband
vertreten werden, zustande kommen.
|
zurück zur Parkübersicht
|